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siehe auch: Software

siehe auch: AGB Webservice und AGB Webdesign

AGB Software

Allgemeine Geschäftsbestimmungen

1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle - auch künftigen - Geschäfte mit den Bestellern. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Der Anwendung solcher Bedingungen wird widersprochen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

2. Preise, Versand, Zahlung

Die Preise sind in Euro (EUR) und gelten für das Versenden per Mail oder download, ausschließlich der Versandkosten. Die Preise und Kosten verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen MwSt. sofern nicht anders angegeben. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten für die beschriebene Standardausführung der Programme. Änderungen oder Ergänzungen auf Kundenwunsch werden zusätzlich berechnet. Die Ware ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, dem Kunden die eigenen Kreditkosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

3. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei einer Weiterveräußerung der Ware ist die HyperJoint GmbH zu informieren, damit die Rechte zur Nutzung der Ware freigegeben werden können.

4. Lieferzeit

Betriebsstörungen oder sonstige Umstände, welche die Lieferung erschweren, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder ihn bis nach Aufhebung des Hindernisses zu verlängern.

5. Lizenzbedingungen für Software

Durch den Erwerb eines HyperJoint-Programmes werden Sie zum Lizenznehmer dieser Software. Dadurch gelten für Sie die folgenden Vertragsbedingungen:

Lizenzvereinbarung

1. Vertragsgegenstand ist das gesendete/auf Datenträger aufgezeichnete Computerprogramm, sowie vorhandene die Bedienungsanleitungen.

2. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.

3. HyperJoint gewährt Ihnen das einfache und persönliche Recht (Lizenz), die gelieferte Software auf einem einzelnen Computer zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen gesonderter schriftlicher Vereinbarungen. Eine Weitergabe der Software an Dritte, ein Vermieten oder Verleihen oder eine kostenlose Weitergabe ist ausdrücklich untersagt (ausgenommen DEMO-/Testversionen und Freeware).

4. Es ist ausdrücklich untersagt, die gelieferte Software, gleich welcher Art zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu entkompilieren oder zu entassemblieren oder als Grundlage eigener Software/eigener Veröffentlichungen zu verwenden.

5. Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Die Firma HyperJoint macht darauf aufmerksam, dass der Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet die uns entstehen. Eine bekannt werdende Urheberrechtsverletzung führt unweigerlich zur Anzeige.

6. HyperJoint ist berechtigt, Softwarepflege nach eigenem Ermessen zu betreiben. Ein Austausch oder eine Aktualisierung der Software auf Verlangen des Lizenznehmers erfolgt nur gegen Leistung einer von HyperJoint festgelegten Servicegebühr.

7. Aus den unter 2. genannten Gründen übernimmt die Firma HyperJoint keinerlei Haftung für die Fehlerfreiheit der Software und eventueller dadurch entstandener Schäden. Insbesondere übernimmt HyperJoint keine Gewähr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Lizenznehmers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen und Hardwarekombinationen zusammenarbeitet. HyperJoint-Software haftet nicht für mittelbare Schäden oder für Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Verantwortung für die richtige Wahl und die Folgen der Anwendung , sowie der damit beabsichtigten Resultate trägt allein der Lizenznehmer.

Gewährleistung

HyperJoint gewährt gegenüber dem Besteller von Software auf Datenträger, dass zum Zeitpunkt der Lieferung der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet wurde, fehlerfrei lesbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erhält der Lizenznehmer innerhalb von 24 Monaten ab Erstlieferung kostenlos Ersatz.

Rücknahme

Ware, die ordnungsgemäß bestellt und geliefert worden ist, wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Berlin; Gerichtsstand für beide Teile in jeder Höhe ist das für Berlin zuständige Amtsgericht Charlottenburg. Ist eine der vorstehenden Bestimmungen nach dem ABG-Gesetz unwirksam, so kann sie der durch diese Unwirksamkeit benachteiligte Teil durch die jetzt zulässige Regelung ersetzen, die den Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitest gehenden erreicht.

Rechtswahl

Auf die vorliegende Vereinbarung findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung. Die Anwendung des Abkommens über den internationalen Kauf von Waren (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Anerkennung der Lizenzbedingungen

Mit der ersten Installation eines HyperJoint-Programmes werden vom Lizenznehmer diese Lizenzbedingungen vollständig anerkannt.

Berlin, den 12.03.2002

HyperJoint GmbH


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